Antrag auf Staatsangehörigkeit
Hier können Sie Ihren Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen. Diesen können Sie nur beantragen, wenn Sie eine gültige Begründungen haben (finden Sie im saiferischen Grundgesetzbuch unter Artikel 8). Für die Austellung des Personalausweises werden Ihnen eine Gebühr von 15,– Euro (30,– Zävy) verrechnet.
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Wenn Ihr Antrag auf Staatsangehörigkeit genehmigt wurde, wird Ihr biometrisches Passfoto (7:9), ein Foto Ihrer Unterschrift (jpg, png oder pdf) per E-Mail und die Zahlung der Austellungsgebühr von 15,– Euro (30,– Zävy) per Überweisung oder PayPal von Ihnen verlangt, um Ihren Personalausweis ausstellen zu können. Ihr Personalausweis wird nach seiner Ausstellung Ihnen per Post an Ihre angegebene Adresse zugeschickt. Um als neuer saiferischer Staatsbürger vor der Erhaltung des saiferischen Personalausweises einreisen/einwandern zu können, müssen Sie das saiferische Online-Visum beantragen, den nur mit dem können Sie ohne saiferischem Personalausweis/Reisepass einreisen, es sei den Sie sind Staatsbürger eines Mitgliedslandes der CONAS. Ab dem Zeitpunkt, bei dem Sie als saiferischer Staatsbürger Ihren saiferischen Personalausweis erhalten haben, benötigen Sie kein Visum mehr bei der Einreise nach Saiferien (Artikel 9, §67).
Muster des saiferischen Personalausweises